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Mehr als 1 Millionen Menschen ziehen im Jahr um. Ein Umzug stellt diese Menschen vor viele organisatorische Herausforderungen, und eine der wichtigsten Aufgaben ist das Kündigen oder Umstellen Ihres Stromvertrages. Es ist entscheidend, dies rechtzeitig zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie in Ihrer neuen Wohnung sofort mit Strom versorgt sind. In diesem Ratgeber klären wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema „Strom kündigen bei Umzug“ und bieten Ihnen praktische “Strom kündigen Umzug” Tipps, wie Sie dabei vorgehen sollten.
Bevor wir näher ins Detail gehen, gibt es hier die wichtigsten Informationen einmal vorab.
Informieren Sie Ihren Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor Ihrem Umzug.
Dies gilt, wenn Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann.
Oft ist es möglich, Ihren aktuellen Stromvertrag auf die neue Adresse zu übertragen.
Sehen Sie sich Ihren aktuellen Stromvertrag an, um die Kündigungsfristen und Bedingungen für die ordentliche Kündigung zu verstehen. Verträge, die nach März 2022 abgeschlossen wurden, haben meist eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Bei einem Umzug steht Ihnen meist ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Dies muss mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Umzug angekündigt werden.
Falls Sie Ihren bisherigen Anbieter beibehalten möchten, informieren Sie ihn über den Umzug und teilen Sie die neue Adresse und Zählernummer mit. Kann Ihr Anbieter am neuen Wohnort liefern, wird er den Umzug der Versorgung bestätigen. Andernfalls sollten Sie einen neuen Stromvertrag für Ihre neue Adresse abschließen. Vergleichen Sie die Stromtarife und wählen Sie einen passenden Anbieter aus. Hier gibt es mehrere Anbieter, die Sie nutzen können wie z.B. Check24, Stromvergleich.de, Verivox und Co.
Unabhängig davon, ob Sie kündigen oder ummelden, lesen Sie den Stromzähler am Tag Ihres Auszugs ab und übermitteln Sie diesen Stand Ihrem alten oder neuen Anbieter. Dies stellt sicher, dass Ihnen nur der tatsächlich verbrauchte Strom in Rechnung gestellt wird. Dokumentieren Sie den Stand z.B. mit Ihrer Handykamera.
Ideal ist es, wenn das Ende Ihrer Vertragsbindung mit dem Auszug zusammenfällt. Sie können dann Ihren Vertrag ordentlich kündigen. Wählen Sie für Ihre neue Wohnung einen neuen Stromanbieter, kann dieser die Kündigung übernehmen. Die Bestätigung sollte binnen einer Woche erfolgen. Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist je nach Vertragsdatum variiert (bis zu einem Monat nach Mindestvertragslaufzeit bei neueren Verträgen, bis zu drei Monate bei älteren).
Sollte eine ordentliche Kündigung nicht möglich sein, steht Ihnen bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu, das mindestens sechs Wochen vor dem Auszug beansprucht werden muss. Dies erfordert eine schriftliche Kündigung, bei der Sie den Umzug und die neue Adresse angeben. Kann Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern und macht kein neues Angebot, muss er die Kündigung bestätigen.
Wenn Sie Ihren aktuellen Anbieter behalten möchten, informieren Sie ihn mindestens sechs Wochen vor dem Umzug über Ihre neue Adresse und Zählernummer. Kann er an der neuen Adresse liefern, bestätigt er die Ummeldung. Andernfalls sollten Sie rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen, um sicherzustellen, dass Sie ab dem ersten Tag in der neuen Wohnung versorgt sind.
Um sich bei einem neuen Stromanbieter anzumelden, benötigen Sie folgende Daten:
Wenn Sie mit anderen Personen zusammenziehen, ist es wichtig, vorab zu klären, auf wen der Stromvertrag für die gemeinsame Wohnung angemeldet wird. Dies verhindert Verwirrung und stellt sicher, dass der Verbrauch korrekt zugeordnet wird. Sollten jedoch mehrere Bewohner unabhängig voneinander versuchen, den Stromanschluss auf ihren Namen zu registrieren, greift ein Schutzmechanismus: Der Netzbetreiber lässt nur einen einzigen Versorger für einen bestimmten Stromanschluss zu. Dies bedeutet, dass, falls bereits ein Vertrag für einen Stromzähler existiert, kein weiterer Vertrag für denselben Anschluss abgeschlossen werden kann. Der Stromanbieter wird in solchen Fällen den zu spät kommenden Parteien mitteilen, dass eine Versorgung unter ihrem Namen nicht möglich ist, wodurch Mehrfachverträge vermieden werden.
Um Ihren Stromvertrag am neuen Wohnort fortzuführen, sollten Sie zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres aktuellen Vertrags prüfen. In den meisten Fällen ist eine Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort möglich, sofern der Umzug frühzeitig dem Anbieter angezeigt wird. Diese Möglichkeit ist häufig in den AGB unter dem Punkt „Umzug“ festgelegt. Es ist wichtig, dass Sie die notwendigen Fristen einhalten und Ihren Umzug rechtzeitig melden, damit der Anbieter entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
In einigen Verträgen kann jedoch auch vereinbart sein, dass der Liefervertrag automatisch mit einem Umzug endet.
Es ist Ihre Sorgfaltspflicht, beim Auszug Ihren Stromanbieter über den Umzug zu informieren, idealerweise sechs Wochen vorher. Dies ermöglicht es dem Anbieter, den Netzbetreiber entsprechend zu informieren und die Versorgung zu beenden, wodurch Sie von weiteren Kosten entbunden werden.
Zudem ist es wichtig, beim Auszug den Stromzähler abzulesen und ein Foto davon zu machen. Übermitteln Sie diesen Stand umgehend an Ihren Stromanbieter für eine korrekte Endabrechnung. Der Anbieter ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von sechs Wochen die Schlussrechnung zuzusenden. Der Netzbetreiber kann ebenfalls den Zählerstand bei Auszug anfordern, um die Abrechnung abzuschließen.
Wenn Sie Ihren Umzug nicht fristgerecht melden, können Ihnen weiterhin Kosten für den alten Wohnort berechnet werden. Netzbetreiber akzeptieren Auszugsmeldungen bis zu sechs Wochen rückwirkend ohne zusätzliche Gebühren. Erfahren sie später davon, können Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes und des Zählers anfallen. Sollten Sie den Umzug versäumt haben zu melden und ein Nachmieter zieht ein, bleiben Sie für die Stromkosten verantwortlich. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, den Stromzählerstand bei Auszug zu dokumentieren und diesen Ihrem Anbieter mitzuteilen. Dies erleichtert die korrekte Abrechnung und vermeidet Konflikte über Verbrauchskosten mit Nachmietern.
In Deutschland ist jeder Haushalt berechtigt, über das öffentliche Netz Strom zu beziehen. Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, fließt der Strom sofort, auch ohne einen vorab abgeschlossenen Vertrag. In diesem Fall versorgt Sie der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung. Diese ist oft deutlich teurer als die reguläre Grundversorgung. Um hohe Kosten zu vermeiden, empfehlen wir, aktiv einen günstigeren Stromvertrag abzuschließen, besonders wenn die Preise des Grundversorgers hoch sind.
Ja, wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Vertrag automatisch auf die neue Adresse umgemeldet wird oder wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, sollten Sie kündigen.
Wenn Sie den Vertrag nicht kündigen und auch nicht ummelden, könnten Ihnen weiterhin Stromkosten für die alte Wohnung in Rechnung gestellt werden, insbesondere wenn der neue Mieter oder Eigentümer keinen eigenen Stromvertrag abschließt.
Nutzen Sie Online-Vergleichsrechner, um die Stromtarife verschiedener Anbieter zu vergleichen. Achten Sie dabei auf die Vertragsbedingungen, Preise und Kündigungsfristen.
Überprüfen Sie die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages. Nutzen Sie ein Musterkündigungsschreiben, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind.
Ja, Sie können Ihren Stromvertrag bei einem Umzug kündigen. Dies ist sowohl über das Sonderkündigungsrecht als auch über eine ordentliche Kündigung möglich, wenn die Fristen beachtet werden.
Der ausziehende Mieter ist dafür verantwortlich, den Strom abzumelden. Dies geschieht durch Information des Stromanbieters über den Auszug und Übermittlung des letzten Zählerstands.
Informieren Sie Ihren Stromanbieter über den Umzug und entscheiden Sie, ob Sie den Vertrag kündigen, ummelden oder einen neuen Anbieter am neuen Wohnort wählen.
In der Kündigung sollten Sie Ihren Namen, die Vertragsnummer, das Datum des Auszugs und den Grund der Kündigung (Umzug) angeben. Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an.
Ja, jedoch sind Sie in der Regel an die Mindestvertragslaufzeit gebunden, es sei denn, es liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, wie eine Preiserhöhung oder ein Umzug.
Der Vertrag kann auf die neue Wohnung umgeschrieben oder gekündigt werden. Wenn nichts unternommen wird, könnten weiterhin Kosten für die alte Wohnung anfallen.
Vorzeitige Kündigungen sind möglich bei Preiserhöhungen oder wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann (Sonderkündigungsrecht).
Nicht alle, einige Verträge haben längere Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Prüfen Sie die spezifischen Vertragsbedingungen.
Sie können jederzeit kündigen, aber die Kündigung wird erst nach Ablauf der Kündigungsfrist und der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
h3 Was sind Gründe für ein Sonderkündigungsrecht?
Gründe können Preiserhöhungen, Nichtbelieferung am neuen Wohnort oder Vertragsverstöße des Anbieters sein.
Senden Sie eine schriftliche Kündigung unter Angabe von Vertragsnummer, Umzugsdatum und neuem Wohnort an Ihren Anbieter.
Die Kündigungsfrist hängt vom Vertrag ab, üblich sind jedoch ein bis drei Monate zum Vertragsende.
Wenn der Vertrag nicht gekündigt oder umgemeldet wird, könnten Sie weiterhin für den Strom an der alten Adresse verantwortlich sein.
Nutzen Sie Vergleichsportale wie Verivox oder Check24, um Tarife zu vergleichen und einen geeigneten Anbieter zu finden.
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, den Stromvertrag bei Umzug zu kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
Wenn Sie zu Ihrer Freundin ziehen, können Sie Ihren aktuellen Stromvertrag kündigen, sofern Sie den Nachweis des Umzugs erbringen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Freundin bereits einen Stromvertrag hat oder gemeinsam mit ihr einen neuen abschließen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Für eine formgerechte Kündigung können Sie eine PDF-Vorlage nutzen. Viele Stromanbieter bieten Ihnen Vorlagen an. Schauen Sie einfach einmal auf deren Websites vorbei.
Falls sich Ihr Einzug in die neue Wohnung und der Auszug aus der alten Wohnung überschneiden, sollten Sie sicherstellen, dass beide Wohnungen während der Übergangszeit mit Strom versorgt sind. Dies kann bedeuten, dass Sie kurzfristig zwei Verträge gleichzeitig laufen haben, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.
Bei einem Umzug ins Ausland haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie Ihren Anbieter frühzeitig und legen Sie einen Nachweis des Umzugs ins Ausland vor.
Kunden von SWK (Stadtwerke Krefeld) sollten den Umzug mindestens sechs Wochen im Voraus melden und die Sonderkündigungsrechte prüfen, falls der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
Wenn Sie zu Ihren Eltern ziehen, müssen Sie Ihren Stromvertrag kündigen und sicherstellen, dass der Stromverbrauch korrekt auf den Vertrag Ihrer Eltern übertragen wird. Informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über den Umzug und den neuen Abnehmer.
Die Frist zur Kündigung Ihres Stromvertrags bei einem Umzug beträgt in der Regel sechs Wochen vor dem Auszug. Prüfen Sie die spezifischen Vertragsbedingungen für genauere Informationen.
Bei Vattenfall können Sie Ihren Umzug online melden oder telefonisch durchgeben. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Informationen wie neue Adresse und Zählernummer korrekt übermittelt werden.
EON bietet ebenfalls eine Online-Meldung für Umzüge an. Informieren Sie den Anbieter rechtzeitig und nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, falls EON am neuen Wohnort nicht liefern kann.
Bei den Stadtwerken sollten Sie den Umzug frühzeitig melden. Prüfen Sie, ob der Anbieter am neuen Wohnort liefern kann oder nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
Informieren Sie Ihren Anbieter mindestens sechs Wochen vor Ihrem Umzug über die geplante Adresse und das Auszugsdatum, um eine rechtzeitige Kündigung oder Ummeldung zu gewährleisten.
Eprimo-Kunden sollten den Umzug online oder telefonisch melden und die Optionen zur Kündigung oder Ummeldung prüfen. Nutzen Sie gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht.
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