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Ein Umzug ist oft mit hohen Kosten verbunden, aber während die organisatorischen Herausforderungen Ihnen möglicherweise einiges abverlangen, bietet das deutsche Steuerrecht eine interessante Möglichkeit, diese Kosten teilweise abzufedern. Dieser Ratgeber von Mars Umzüge, Ihrem Umzugsunternehmen Berlin, erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Umzugskosten steuerlich geltend machen können – sowohl beruflich als auch privat.
Bitte beachten Sie, dass wir kein Steuerberater sind und die hier bereitgestellten Informationen keine individuelle steuerliche Beratung darstellen. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Dies gilt in folgenden Fällen:
Auch bei einem privaten Umzug können Sie Kosten absetzen, allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen. Hierzu zählen Arbeiten wie:
20 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr, können geltend gemacht werden.
Zu den steuerlich absetzbaren Kosten gehören unter anderem:
Wenn Sie keine Einzelbelege für bestimmte Kosten einreichen möchten, können Sie die Umzugskostenpauschale nutzen. Diese deckt sonstige Umzugskosten wie:
Ab März 2024 beträgt die Pauschale 964 Euro für Einzelpersonen und 2.893 Euro für Ehepaare mit zwei Kindern.
Wenn Sie keine Einzelbelege für Ihre Umzugskosten haben, ist das kein Problem. Die Umzugskostenpauschale deckt viele der typischen Kosten ab, ohne dass Nachweise erbracht werden müssen. Beachten Sie jedoch, dass bei höheren Ausgaben eine Einzelnachweis-Regelung sinnvoller sein kann.
Auch als Rentner können Sie Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Besonders dann, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, stehen Ihnen steuerliche Erleichterungen zu:
Damit Sie keine steuerlichen Vorteile verpassen, hier ein paar praktische Hinweise für Ihre Steuererklärung:
Ja, das geht! Bei beruflichen Umzügen zählen die Kosten als Werbungskosten, bei privaten Umzügen können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Wichtig: Belege wie Rechnungen und Überweisungsnachweise nicht vergessen!
Sie können beruflich bedingte Kosten wie Umzugsunternehmen, Fahrtkosten oder doppelte Mietzahlungen absetzen. Bei privaten Umzügen zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Renovierungskosten.
Die Pauschale variiert je nach Umzugszeitpunkt. Ab März 2024 liegt sie z. B. bei 964 Euro für Einzelpersonen und 643 Euro pro weiterer Person.
Anspruch haben Personen, die beruflich umziehen oder eine doppelte Haushaltsführung aufgeben. Private Umzüge sind davon ausgenommen.
Nein, neue Möbel zählen als private Ausgaben. Montagekosten durch Fachpersonal können aber ggf. absetzbar sein.
In der Regel reichen Angaben zum beruflichen Anlass. Für höhere Kosten sollten Rechnungen und Zahlungsnachweise vorliegen.
Tragen Sie berufliche Umzugskosten in der Anlage N ein, haushaltsnahe Dienstleistungen kommen in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Nutzen Sie die passenden Anlagen (z. B. N oder Haushaltsnahe Aufwendungen) und legen Sie Nachweise bei, falls das Finanzamt diese anfordert.
Dazu zählen Kosten für das Umzugsunternehmen, Renovierungen oder die Montage von Lampen und Möbeln.
Ja, bei beruflichem Umzug oder als haushaltsnahe Dienstleistung sind 20 % der Kosten, bis maximal 4.000 Euro, absetzbar.
Kosten für einen beruflich notwendigen Zweitwohnsitz, wie Miete, Fahrtkosten oder Umzugsaufwendungen, sind absetzbar.
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