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Sie sind frisch umgezogen und fragen sich, bis wann Sie sich ummelden müssen, wie lange das Ganze dauert, was es kostet – und ob eine Ummeldung ohne Mietvertrag überhaupt möglich ist? Genau diese Detailfragen klären wir hier. Wenn Sie noch einen kompletten Überblick zum Thema brauchen, lesen Sie ergänzend unseren Ratgeber Wohnsitz ummelden. Als Umzugsunternehmen Berlin begleiten wir jeden Tag Menschen durch den Umzug – und wissen, wo es beim Behördengang hakt.

Kurzantwort: Muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Ja. Nach einem Umzug müssen Sie sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt/Einwohnermeldeamt) ummelden. Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes ist meist kostenlos. Das wichtigste Dokument ist nicht der Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung – ohne sie geht es in aller Regel nicht.

Wann muss ich mich ummelden? (Frist)

Die zentrale Frage vorweg: Wann muss man sich ummelden? Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) gilt bundesweit eine Frist von in der Regel zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie tatsächlich in die neue Wohnung eingezogen sind – nicht das Datum im Mietvertrag und nicht der Tag der Schlüsselübergabe, falls Sie erst später einziehen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Frist beginnt mit dem Einzugsdatum, also mit dem Bezug der neuen Wohnung.
  • Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich bei der Meldebehörde am neuen Wohnort um. Eine separate Abmeldung am alten Ort ist bei einem Inlandsumzug in der Regel nicht nötig.
  • Ziehen Sie ins Ausland, gilt dagegen eine Abmeldung.

Und wenn Sie die Frist verpassen? Wer die Ummeldung zu spät oder gar nicht vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld verhängt werden. Die konkrete Höhe hängt vom Bundesland und der jeweiligen Kommune ab und wird im Einzelfall festgelegt – in der Praxis drücken viele Ämter bei einer geringen Verspätung ein Auge zu, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Unser Tipp: Kümmern Sie sich am besten direkt in der ersten Woche nach dem Einzug darum.

Wie lange dauert die Ummeldung?

Die Frage „Wie lange dauert eine Ummeldung?“ hat zwei Ebenen: die reine Bearbeitung und die Terminvergabe.

  • Der Termin selbst vor Ort ist meist in 10 bis 15 Minuten erledigt. Sie legen Ihre Unterlagen vor, unterschreiben das Formular, und die neue Adresse wird sofort im Melderegister eingetragen.
  • Der Personalausweis oder Reisepass wird direkt vor Ort mit einem Aufkleber auf die neue Anschrift aktualisiert – Sie müssen keinen neuen Ausweis beantragen.
  • Der eigentliche Engpass ist häufig die Terminvergabe. Gerade in größeren Städten wie Berlin kann es dauern, bis ein freier Termim beim Bürgeramt verfügbar ist. Buchen Sie den Termin daher am besten schon vor dem Umzug online vor.

In einigen Kommunen ist mittlerweile auch eine Online-Ummeldung möglich. Dann entfällt der Behördengang komplett, und die Bearbeitung läuft digital – die konkrete Verfügbarkeit hängt aber von Ihrer Stadt ab.

Was kostet die Ummeldung?

Kurz gesagt: Was kostet ummelden? Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes ist in aller Regel kostenlos. Für die reine Anmeldung Ihrer neuen Adresse fällt normalerweise keine Gebühr an.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen je nach Kommune Kosten entstehen können:

  • Für die Anmeldung einer Zweit- bzw. Nebenwohnung kann je nach Bundesland und Gemeinde eine Gebühr anfallen.
  • Zusätzliche Meldebescheinigungen oder beglaubigte Nachweise, die Sie extra anfordern, sind meist gebührenpflichtig.
  • In manchen Städten wird für den Nebenwohnsitz zudem eine separate Zweitwohnungssteuer erhoben – das ist aber keine Gebühr für die Ummeldung selbst.

Verlassen Sie sich bei konkreten Beträgen immer auf die offizielle Auskunft Ihrer Meldebehörde. Feste Summen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

Ummeldung ohne Mietvertrag – geht das?

Hier räumen wir mit dem häufigsten Missverständnis auf: Ummelden ohne Mietvertrag ist möglich. Denn für die Ummeldung brauchen Sie nicht Ihren Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung. Das ist eine der meistgestellten Fragen überhaupt – deshalb schauen wir sie uns genau an.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung oder Einzugsbestätigung genannt) ist seit der Meldepflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) vorgeschrieben. Mit ihr bestätigt der Wohnungsgeber – also in der Regel Ihr Vermieter – schriftlich, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind.

Auf der Bestätigung stehen üblicherweise:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieters),
  • die Anschrift der Wohnung,
  • das Einzugsdatum,
  • die Namen aller meldepflichtigen Personen.

Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen diese Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Fordern Sie sie am besten frühzeitig an.

Reicht der Mietvertrag zum Ummelden?

Braucht man zum Ummelden einen Mietvertrag? Nein – und ebenso wenig reicht er als Ersatz. Der Mietvertrag belegt nur, dass Sie eine Wohnung *gemietet* haben, nicht aber, dass Sie tatsächlich *eingezogen* sind. Deshalb verlangen die Meldebehörden die Wohnungsgeberbestätigung und akzeptieren den Mietvertrag in der Regel nicht als Alternative. Manche Ämter werfen einen zusätzlichen Blick in den Mietvertrag, das entscheidende Dokument bleibt aber die Bestätigung des Wohnungsgebers.

Anmeldung bei Einzug bei Partner, Familie oder in Untermiete

Ziehen Sie ohne eigenen Mietvertrag ein – etwa bei Ihrem Partner, bei den Eltern oder zur Untermiete? Auch dann funktioniert die Ummeldung problemlos:

  • Beim Partner oder in der Familie: Die Person, die den Wohnraum zur Verfügung stellt (Hauptmieter oder Eigentümer), füllt als Wohnungsgeber die Bestätigung für Sie aus.
  • In der Untermiete: Hier stellt der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung aus – vorausgesetzt, die Untervermietung ist zulässig.
  • Bei Wohneigentum: Ziehen Sie in eine eigene Immobilie, bestätigen Sie den Einzug als Eigentümer selbst.

Entscheidend ist also nicht, ob ein Mietvertrag auf Ihren Namen läuft, sondern dass jemand als Wohnungsgeber Ihren Einzug bestätigt.

Schritt für Schritt: So melden Sie sich richtig um

So gehen Sie beim Ummelden nach dem Umzug am besten vor:

1. Wohnungsgeberbestätigung anfordern – bitten Sie Ihren Vermieter oder Wohnungsgeber frühzeitig um das ausgefüllte und unterschriebene Formular. 2. Meldeformular besorgen und ausfüllen – das Anmeldeformular finden Sie meist online auf der Seite Ihrer Stadt (in Berlin z. B. über service.berlin.de) oder direkt vor Ort im Bürgeramt. 3. Termin buchen – reservieren Sie online einen Termin bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort. Machen Sie das idealerweise schon vor dem Umzug. 4. Unterlagen vollständig mitnehmen – Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen sowie die Wohnungsgeberbestätigung. 5. Vor Ort ummelden – Sie legen die Unterlagen vor, unterschreiben, und die neue Adresse wird ins Melderegister eingetragen. 6. Ausweis-Adresse aktualisieren lassen – die neue Anschrift wird direkt per Aufkleber auf Ihrem Ausweis vermerkt. 7. Meldebestätigung mitnehmen – heben Sie den Nachweis gut auf, Sie brauchen ihn später oft für Bank, Versicherung oder Arbeitgeber.

Bietet Ihre Kommune eine Online-Ummeldung an, können Sie mehrere dieser Schritte digital erledigen und sich den Weg zum Amt sparen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Ummeldung sollten Sie diese Dokumente bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass – für jede Person, die umgemeldet wird (auch Kinder).
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG – vom Vermieter bzw. Wohnungsgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  • Ausgefülltes Anmeldeformular Ihrer Meldebehörde.
  • Bei mehreren Personen ggf. eine Vollmacht und die Ausweise der Personen, die selbst nicht erscheinen.
  • Für die Anmeldung einer Nebenwohnung kann zusätzlich der Nachweis über die Hauptwohnung nötig sein.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Damit Ihr Behördengang reibungslos klappt, umgehen Sie diese Stolperfallen:

  • Frist unterschätzen – die 14 Tage sind schnell vorbei. Kümmern Sie sich am besten sofort nach dem Einzug darum.
  • Auf den Mietvertrag verlassen – der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Ohne diese Bestätigung werden Sie meist wieder weggeschickt.
  • Kein Termin gebucht – gerade in Großstädten ist spontanes Vorbeigehen oft aussichtslos. Buchen Sie vorab online.
  • Wohnungsgeberbestätigung zu spät angefordert – bitten Sie den Vermieter frühzeitig, damit sie zum Termin vorliegt.
  • Unvollständige Unterlagen – fehlt ein Ausweis oder eine Unterschrift, muss der Termin wiederholt werden.
  • Andere Stellen vergessen – nach der Ummeldung müssen Sie auch GEZ ummelden beim Umzug und viele weitere Adressen anpassen. Nutzen Sie dafür unsere Adressänderung beim Umzug – Checkliste.

Checkliste: Ummelden nach dem Umzug

  • [ ] Einzugsdatum notiert und 14-Tage-Frist im Blick
  • [ ] Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber angefordert
  • [ ] Anmeldeformular ausgefüllt
  • [ ] Termin beim Bürgeramt gebucht (oder Online-Ummeldung geprüft)
  • [ ] Personalausweis/Reisepass aller Personen eingepackt
  • [ ] Ummeldung durchgeführt und Adresse auf dem Ausweis aktualisiert
  • [ ] Meldebestätigung sicher abgelegt
  • [ ] Anschließend GEZ, Bank, Versicherungen & Co. angepasst

FAQ – Häufige Fragen

Kann ich mich ohne Mietvertrag ummelden?

Ja. Sie brauchen zum Ummelden keinen Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG. Diese füllt die Person aus, die Ihnen den Wohnraum überlässt – also der Vermieter, der Hauptmieter (bei Untermiete) oder der Eigentümer, bei dem Sie einziehen.

Wie schnell muss man sich nach dem Umzug ummelden?

In der Regel innerhalb von 14 Tagen (zwei Wochen) nach dem Einzug. Maßgeblich ist der tatsächliche Einzugstag. Wir empfehlen, den Termin schon vor dem Umzug zu buchen, damit Sie die Frist sicher einhalten.

Was kostet das Ummelden?

Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes ist meist kostenlos. Für eine Zweit- bzw. Nebenwohnung oder für zusätzliche Bescheinigungen können je nach Kommune Gebühren anfallen. Die genauen Beträge erfahren Sie bei Ihrer Meldebehörde.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Eine verspätete oder unterlassene Ummeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann. Die Höhe hängt vom Bundesland und der Kommune ab. Melden Sie sich so früh wie möglich um, dann bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Wie lange dauert eine Ummeldung?

Der Termin selbst ist in der Regel in 10 bis 15 Minuten erledigt und die Adresse sofort im Melderegister eingetragen. Länger dauert oft nur die Terminvergabe – planen Sie in größeren Städten etwas Vorlauf ein.

Kann ich mich online ummelden?

In immer mehr Kommunen ist eine Online-Ummeldung möglich – dann sparen Sie sich den Weg zum Amt. Ob das an Ihrem Wohnort angeboten wird, sehen Sie auf dem Serviceportal Ihrer Stadt, in Berlin etwa unter service.berlin.de.

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel nicht – die Ummeldung am neuen Wohnort genügt. Eine Abmeldung ist vor allem dann nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung ganz aufgeben. Mehr dazu in unserem Ratgeber Wohnsitz ummelden.

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