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Die Anmeldung beim Bürgeramt ist erledigt, die Kartons sind ausgepackt, und drei Wochen später liegt trotzdem Post aus Köln im Briefkasten: eine Zahlungsaufforderung für eine Wohnung, in der Sie längst nicht mehr wohnen. Genau das erleben viele unserer Kundinnen und Kunden nach dem Umzug. Der Grund ist ein hartnäckiges Missverständnis, dem wir bei Mars Umzüge als Berliner Umzugsunternehmen fast jede Woche begegnen: Wer sich beim Bürgeramt ummeldet, ist damit noch lange nicht beim Rundfunkbeitrag ummeldet. Das sind zwei getrennte Behörden, und die eine informiert die andere nicht.

Der Rundfunkbeitrag, den viele weiterhin GEZ nennen, hängt an der Wohnung, nicht an Ihrem Namen und nicht an einem Fernseher. Sobald sich Ihre Wohnsituation ändert, müssen Sie das dem zuständigen Beitragsservice mitteilen. Wir zeigen Ihnen, wann, wie und wo Sie die GEZ nach dem Umzug ummelden, was das kostet (nämlich nichts), welche Sonderfälle es gibt und wie Sie die teure Doppelzahlung vermeiden. Am Ende finden Sie eine Checkliste zum Abhaken.

Kurzantwort: Muss ich die GEZ beim Umzug ummelden?

Ja. Jeder Wohnungswechsel muss dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gemeldet werden, umgangssprachlich noch immer GEZ genannt. Ob Sie in eine neue Wohnung ziehen, mit jemandem zusammenziehen oder eine Wohnung ganz aufgeben: Ändert sich Ihre Wohnsituation, ist eine Mitteilung fällig. Die Ummeldung selbst ist kostenlos und in wenigen Minuten online erledigt. Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 Euro pro Monat (55,08 Euro pro Quartal). Eine starre gesetzliche Frist wie beim Bürgeramt gibt es nicht, empfehlenswert ist die Meldung aber innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Einzug.

Die offizielle Online-Ummeldung finden Sie hier: Änderung zum Beitragskonto beim Beitragsservice.

GEZ oder Beitragsservice? Kurz zur Einordnung

Der Begriff GEZ stammt aus der Zeit der alten „Gebühreneinzugszentrale“. Diese wurde 2013 abgelöst, seither heißt die Einrichtung offiziell „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ mit Sitz in 50656 Köln. Im Alltag sagt fast jeder weiterhin GEZ, deshalb verwenden wir beide Begriffe. Gemeint ist immer dieselbe Stelle. Mit der Reform 2013 hat sich auch die Logik geändert: Aus der geräteabhängigen Rundfunkgebühr wurde der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag. Seither zählt nur noch, ob eine Wohnung bewohnt wird, nicht mehr, ob dort ein Fernseher, ein Radio oder ein internetfähiges Gerät steht.

Diese Umstellung ist der eigentliche Grund, warum ein Umzug immer eine Meldung auslöst. Sie nehmen keinen „Fernsehanschluss“ mit, sondern wechseln die Wohnung, und die Wohnung ist die Bemessungsgrundlage. Alle Grundinformationen zum System stehen auch auf der offiziellen Seite rundfunkbeitrag.de.

Ummelden, anmelden oder abmelden: Was gilt für Sie?

Nicht jeder Umzug ist der gleiche Vorgang. Bevor Sie ein Formular ausfüllen, sollten Sie wissen, in welcher der drei Situationen Sie stecken, sonst landen Sie im falschen Antrag.

Beim Ummelden haben Sie bereits ein Beitragskonto und ziehen von einer eigenen Wohnung in die nächste. Sie behalten Ihre neunstellige Beitragsnummer und teilen dem Beitragsservice nur die neue Anschrift und das Einzugsdatum mit. Das ist der häufigste Fall und in der Regel eine Sache von Minuten.

Ein Anmelden wird fällig, wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen, etwa nach dem Auszug aus dem Elternhaus oder wenn Sie bisher als Untermieter kein eigenes Konto hatten. Hier gibt es noch keine Beitragsnummer, Sie werden neu erfasst.

Das Abmelden betrifft alle, die eine Wohnung aufgeben, ohne eine neue beitragspflichtige Wohnung zu beziehen. Das ist zum Beispiel bei einem dauerhaften Auszug ins Ausland der Fall oder beim Zusammenzug in eine Wohnung, für die bereits jemand anderes zahlt. Wer das Abmelden vergisst, zahlt für eine leere Wohnung weiter, und das kann teuer werden.

Umzug

Schritt für Schritt: GEZ online ummelden

Der schnellste und kostenlose Weg führt über das Online-Formular des Beitragsservice. Wir haben den Ablauf für einen typischen Umzug innerhalb Berlins durchgespielt, etwa von Friedrichshain nach Neukölln. Rechnen Sie mit rund fünf Minuten, wenn Sie Ihre Beitragsnummer griffbereit haben.

1. Unterlagen bereitlegen

Bevor Sie das Formular öffnen, legen Sie diese Angaben bereit:

  • Ihre neunstellige Beitragsnummer (steht auf jedem Bescheid, jeder Zahlungsaufforderung und auf Ihrem Kontoauszug bei der Abbuchung)
  • alte und neue Anschrift
  • das tatsächliche Einzugsdatum
  • gegebenenfalls eine neue Bankverbindung (SEPA), falls sich Ihre Kontodaten geändert haben
  • die Info, ob in der neuen Wohnung bereits jemand den Beitrag zahlt

Haben Sie die Beitragsnummer nicht zur Hand, geht es trotzdem weiter, die Bearbeitung dauert dann aber länger, weil der Beitragsservice Ihr Konto erst zuordnen muss. Suchen Sie im Zweifel im alten Kontoauszug nach der Abbuchung „Rundfunk“.

2. Formular „Daten ändern“ aufrufen

Rufen Sie das Formular „Änderung zum Beitragskonto“ auf und wählen Sie den Punkt „Umzug melden“ beziehungsweise „Adresse ändern“. Dort tragen Sie Ihre Beitragsnummer, die alte und die neue Anschrift sowie das Einzugsdatum ein. Prüfen Sie die neue Adresse buchstabengenau, gerade bei Berliner Straßen mit Hausnummernzusätzen wie 12a oder 12-14 schleichen sich schnell Fehler ein.

3. Absenden und Bestätigung sichern

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Speichern oder drucken Sie diese, sie ist Ihr Nachweis, dass Sie die Meldung rechtzeitig gemacht haben. Kommt später doch eine Rückfrage, sparen Sie sich damit lange Diskussionen.

Alternative: Ummeldung per Post oder Telefon

Sie müssen nicht online melden. Das Formular für Anmeldung, Abmeldung und Änderung lässt sich ausdrucken und per Post an den Beitragsservice, 50656 Köln, senden. Auch telefonisch ist die Ummeldung möglich. Wichtig ist nur: Egal welchen Weg Sie wählen, es bleibt kostenlos. Kostenpflichtige „Ummeldedienste“ im Internet, die Ihnen den Behördengang gegen Gebühr abnehmen wollen, brauchen Sie für die GEZ nicht.

GEZ-Ummeldung

Was kostet der Rundfunkbeitrag und was kostet die Ummeldung?

Hier trennen sich zwei Dinge, die oft verwechselt werden: der laufende Beitrag und der Verwaltungsvorgang der Ummeldung.

Der Rundfunkbeitrag liegt 2026 bei 18,36 Euro pro Monat. Abgebucht wird üblicherweise quartalsweise, das ergibt 55,08 Euro pro Quartal, also 220,32 Euro im Jahr pro Wohnung. Für Menschen mit bestimmten Voraussetzungen gibt es einen ermäßigten Beitrag von 6,12 Euro pro Monat, etwa für Inhaberinnen und Inhaber des Merkzeichens „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Der Betrag ist unabhängig davon, wie viele Menschen in der Wohnung leben. Eine vierköpfige Familie zahlt genauso viel wie ein Single, nämlich einmal pro Wohnung.

Die Ummeldung dagegen kostet nichts. Weder online noch per Post noch am Telefon fällt eine Gebühr an. Sie ändern lediglich die hinterlegte Adresse Ihres bestehenden Kontos, der Beitrag bleibt gleich. Wer Ihnen für die GEZ-Ummeldung Geld abnehmen will, verlangt Geld für etwas, das kostenlos ist.

Rechenbeispiel: So teuer wird die vergessene Abmeldung

Der häufigste teure Fehler ist nicht die vergessene Ummeldung, sondern die vergessene Abmeldung beim Zusammenziehen. Ein Beispiel aus der Praxis: Zwei Personen ziehen zusammen, beide hatten vorher eine eigene Wohnung, beide zahlten getrennt ihre 18,36 Euro. In der gemeinsamen Wohnung ist aber nur ein Beitrag fällig. Wird das zweite Konto nicht abgemeldet, laufen weiter zwei Konten zu je 18,36 Euro, zusammen 36,72 Euro pro Monat.

Bleibt das drei Monate unbemerkt, bis der nächste Quartalsbescheid auffällt, haben Sie 55,08 Euro doppelt gezahlt. Nach einem halben Jahr sind es über 100 Euro, die schlicht umsonst abgebucht wurden. Rückwirkend gutgeschrieben wird das erfahrungsgemäß nur, wenn Sie den Zeitpunkt des Zusammenzugs belegen können. Deshalb ist die Abmeldung des zweiten Kontos beim Zusammenziehen mindestens so wichtig wie die eigentliche Ummeldung.

Zusammenziehen: Nur ein Beitrag pro Wohnung

Wenn Sie zu Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ziehen und dort schon ein Beitragskonto besteht, zahlen Sie nicht doppelt. Die Wohnung ist bereits „abgedeckt“. Was Sie tun müssen, ist Ihr eigenes, altes Konto abzumelden und dabei auf die bestehende Beitragsnummer der Wohnung zu verweisen. Der Beitragsservice führt dann beides zusammen.

Umgekehrt gilt: Ziehen Sie beide in eine neue, gemeinsame Wohnung, für die noch niemand zahlt, meldet eine Person die Wohnung an oder um, die andere meldet ihr altes Konto ab. Am Ende bleibt genau ein Konto pro Wohnung übrig. Prüfen Sie das aktiv, denn der Beitragsservice erkennt nicht automatisch, dass zwei Konten dieselbe Adresse betreffen. Genau hier entsteht die oben beschriebene Doppelzahlung. Wer möchte, kann die Details zu diesen Konstellationen bei den Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht nachlesen.

Sonderfälle: Zweitwohnung, WG, Erstbezug und Auslandsumzug

Zweitwohnung

Grundsätzlich ist jede Wohnung beitragspflichtig, auch eine Zweit- oder Nebenwohnung. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können Sie sich für die Zweitwohnung aber auf Antrag befreien lassen, wenn Sie nachweislich bereits für Ihre Hauptwohnung den vollen Beitrag zahlen. Die Befreiung gilt nicht automatisch, Sie müssen sie beantragen und die Zahlung für die Hauptwohnung belegen.

WG und Wohngemeinschaft

In einer WG zählt die Wohnung, nicht die Zahl der Mitbewohner. Es reicht ein Beitrag für die gesamte Wohnung. Meist übernimmt eine Person das Konto, die anderen teilen sich die Kosten intern. Wenn Sie neu in eine WG mit bestehendem Konto ziehen, brauchen Sie kein eigenes Konto, melden Sie stattdessen ein eventuell vorhandenes altes Konto aus Ihrer früheren Wohnung ab. Zieht dagegen die kontoführende Person aus, muss die WG das Konto auf jemand anderen übertragen, sonst wird die Wohnung fälschlich als beitragsfrei geführt.

Erstbezug: zum ersten Mal eine eigene Wohnung

Wer zum ersten Mal allein wohnt, etwa als Studierende oder nach dem Auszug bei den Eltern, muss sich neu anmelden statt umzumelden. Solange Sie im Elternhaus gemeldet waren, war die Wohnung Ihrer Eltern beitragspflichtig, nicht Sie persönlich. Mit der eigenen Wohnung entsteht eine neue Beitragspflicht. Das passende Formular zur Wohnungsanmeldung finden Sie beim Beitragsservice. Studierende, die BAföG beziehen, sollten gleich an eine mögliche Befreiung denken, dazu weiter unten mehr.

Auslandsumzug oder Pflegeheim

Geben Sie Ihre Wohnung in Deutschland vollständig auf, weil Sie dauerhaft ins Ausland ziehen oder in ein Pflegeheim wechseln, können Sie sich abmelden. Beim Umzug in ein Pflegeheim entfällt der eigene Beitrag in der Regel, weil das Heim selbst beitragsrechtlich anders behandelt wird. Nutzen Sie dafür das Abmeldeformular und halten Sie einen Nachweis über die Wohnungsaufgabe bereit, etwa die Abmeldebestätigung des Bürgeramts oder den Heimvertrag.

Sonderfälle und häufige Szenarien

Fristen und was passiert, wenn Sie die Ummeldung vergessen

Anders als bei der Anmeldung im Bürgeramt, für die das Bundesmeldegesetz eine Frist von in der Regel 14 Tagen vorsieht, gibt es beim Rundfunkbeitrag keine starre gesetzliche Frist. Der Beitragsservice spricht davon, Änderungen „zeitnah“ mitzuteilen. In der Praxis heißt das: am besten direkt nach dem Einzug, spätestens innerhalb von ein bis zwei Wochen. Je länger Sie warten, desto größer die Gefahr, dass sich zwei Konten überschneiden oder ein Bescheid an die falsche Adresse geht.

Vergessen Sie die Meldung ganz, drohen mehrere unangenehme Folgen. Bei einem Zusammenzug laufen, wie im Rechenbeispiel gezeigt, zwei Konten parallel und Sie zahlen doppelt. Bei einem Auszug ohne Abmeldung wird für die alte, längst aufgegebene Wohnung weiter kassiert. Reagieren Sie auf Schreiben des Beitragsservice nicht, folgen Mahnungen und schließlich ein Festsetzungsbescheid, mit dem der Beitrag rückwirkend und verbindlich festgesetzt wird. Ab da handelt es sich um eine vollstreckbare Forderung. So weit muss es nicht kommen: Eine formlose Mitteilung mit Ihrer Beitragsnummer und dem Umzugsdatum genügt, um die Sache geradezurücken.

Der Berlin-Fehler: Bürgeramt meldet die GEZ nicht automatisch

Das ist die Verwechslung, die wir bei unseren Umzügen quer durch Berlin am häufigsten hören: „Ich war doch beim Bürgeramt, dann ist die GEZ automatisch mit erledigt.“ Das stimmt nicht. Die Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt und die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag sind zwei völlig getrennte Vorgänge bei zwei verschiedenen Stellen. Zwar gleicht der Beitragsservice seine Daten in bestimmten Abständen mit den Meldeämtern ab, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, denn dieser Abgleich kann Monate dauern und erfasst nicht jede Konstellation korrekt.

Praktisch heißt das: Erledigen Sie beides bewusst getrennt. Erst der Termin im Bürgeramt Ihres Bezirks, dann die eigene Meldung beim Beitragsservice. Wie die Anmeldung des Wohnsitzes im Detail abläuft, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie brauchen, haben wir im Ratgeber Ummelden nach dem Umzug zusammengestellt. Einen kompletten Überblick über alle Behördengänge rund um den Wohnsitz gibt unser Beitrag Wohnsitz ummelden.

Befreiung und Ermäßigung: Wer weniger oder nichts zahlt

Ein Umzug ist ein guter Anlass, die eigene Beitragspflicht einmal zu prüfen. Denn nicht jeder muss den vollen Beitrag zahlen. Entscheidend ist nicht ein niedriges Einkommen an sich, sondern ob Sie bestimmte staatliche Leistungen beziehen und das mit einem Bescheid belegen können.

Eine vollständige Befreiung ist unter anderem möglich beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, BAföG (sofern Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Maßgeblich ist immer der Leistungsbescheid, den Sie dem Antrag beifügen. Ein niedriges Gehalt oder eine kleine Rente allein reicht nicht, solange keine dieser Leistungen bezogen wird.

Ein ermäßigter Beitrag von 6,12 Euro pro Monat gilt zum Beispiel für blinde oder hörgeschädigte Menschen sowie für Inhaberinnen und Inhaber des Merkzeichens „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Die Ermäßigung müssen Sie ebenfalls beantragen, sie wird nicht automatisch gewährt. Befreiung und Ermäßigung wirken grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen, also kümmern Sie sich rechtzeitig darum und heben Sie die Bewilligung gut auf, um sie bei jedem weiteren Umzug wieder vorlegen zu können.

Erstbezug einer Wohnung

Typische Fehler aus unserem Umzugsalltag

Nach über 2.000 begleiteten Umzügen kennen wir die Stolperstellen. Diese vier tauchen beim Rundfunkbeitrag immer wieder auf: Zwei Personen ziehen zusammen und zahlen weiter getrennt, weil niemand das zweite Konto abgemeldet hat. Die Beitragsnummer wird nicht gesucht, wodurch sich die Bearbeitung unnötig zieht. Nachweise wie Mietvertrag oder Meldebescheinigung werden nach dem Umzug entsorgt, obwohl sie bei Rückfragen Gold wert sind. Und schließlich der Klassiker: kostenpflichtige Ummeldedienste, die Geld für einen Vorgang verlangen, der beim Beitragsservice grundsätzlich kostenlos ist. Weiterführende, neutrale Infos zu solchen Angeboten finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Der Rundfunkbeitrag ist am Ende nur einer von vielen Punkten, die nach dem Umzug abgehakt werden wollen. Wenn Sie den Kopf lieber für den Umzug selbst frei haben, übernehmen wir bei Mars Umzüge das Tragen, Packen und Transportieren, damit Sie sich in Ruhe um Behörden und Verträge kümmern können. Eine unverbindliche Anfrage stellen Sie über unser Kontaktformular. Die vollständige Aufgabenliste rund um den Wohnungswechsel liefert unsere Umzugscheckliste.

Checkliste

Checkliste: GEZ ummelden beim Umzug

Aufgabe Erledigt?
Neunstellige Beitragsnummer raussuchen
Alte und neue Adresse plus Einzugsdatum notieren
Prüfen, ob in der neuen Wohnung bereits gezahlt wird
Online-Formular „Daten ändern“ ausfüllen
Eingangsbestätigung speichern oder ausdrucken
Bei Zusammenzug: zweites Konto abmelden (Doppelzahlung vermeiden)
Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung (6,12 Euro) prüfen
Nachweise (Mietvertrag, Meldebescheinigung) aufbewahren

FAQ: Häufige Fragen zur GEZ-Ummeldung

Muss ich ummelden, wenn ich bei meinem Partner einziehe?

Ja, aber nicht im Sinne einer neuen Anmeldung. Wird in der Wohnung Ihres Partners bereits gezahlt, ist die Wohnung abgedeckt. Sie melden dann Ihr eigenes, altes Beitragskonto ab und verweisen auf die vorhandene Beitragsnummer. So bleibt es bei einem Beitrag pro Wohnung.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?

Sie riskieren Doppelzahlungen, Mahnungen und am Ende einen Festsetzungsbescheid, mit dem der Beitrag rückwirkend verbindlich festgesetzt wird. Am besten melden Sie die Änderung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Umzug, dann entsteht gar kein Problem.

Wird der Rundfunkbeitrag beim Umzug automatisch übernommen?

Nein. Ihr Konto zieht nicht von allein mit. Auch die Anmeldung beim Bürgeramt löst keine automatische Ummeldung beim Beitragsservice aus. Sie müssen die neue Adresse selbst melden, sonst geht die Post weiter an die alte Wohnung.

Was kostet die GEZ 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 Euro pro Monat, also 55,08 Euro pro Quartal. Der ermäßigte Beitrag liegt bei 6,12 Euro pro Monat. Die Ummeldung selbst kostet nichts.

Kann ich den Beitrag auf eine andere Person ummelden?

Innerhalb einer Wohnung, etwa einer WG, lässt sich die kontoführende Person wechseln. Die neue Person übernimmt das Konto für die Wohnung, das alte wird abgemeldet. Wichtig ist nur, dass am Ende genau ein Konto pro Wohnung geführt wird.

Gilt die Beitragspflicht auch ohne Fernseher oder Radio?

Ja. Seit 2013 ist der Beitrag geräteunabhängig. Entscheidend ist allein, dass eine Wohnung bewohnt wird, nicht, ob dort Geräte stehen.

Kann ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?

Ja. Wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland vollständig aufgeben, können Sie sich über das Abmeldeformular des Beitragsservice abmelden. Halten Sie einen Nachweis über die Wohnungsaufgabe bereit.

Wann müssen Rentner keine GEZ zahlen?

Rentnerinnen und Rentner können sich befreien lassen, wenn sie bestimmte Sozialleistungen beziehen, insbesondere Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Eine kleine Rente allein genügt nicht, solange keine solche Leistung bezogen und per Bescheid nachgewiesen wird.

Ist die GEZ-Gebühr rechtens?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Er gilt als Beitrag, nicht als Steuer. Beanstandet wurde nur die Doppelbelastung bei Zweitwohnungen, weshalb für die Nebenwohnung inzwischen eine Befreiung beantragt werden kann.

Häufige Fragen

Muss man bei einem Umzug den Rundfunkbeitrag (GEZ/Beitragsservice) informieren?

Ja. Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht an Ihrem Namen und nicht an einem Gerät. Sobald Sie umziehen, zusammenziehen oder eine Wohnung aufgeben, muss der Beitragsservice das erfahren. Die Anmeldung beim Bürgeramt genügt dafür nicht, das sind zwei getrennte Stellen, die ihre Daten nicht zuverlässig füreinander pflegen. Melden Sie die Änderung am besten innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Einzug.

Welche Unterlagen und Angaben brauche ich für die Ummeldung?

Legen Sie Ihre neunstellige Beitragsnummer bereit, sie steht auf jedem Bescheid und auf dem Kontoauszug bei der Abbuchung „Rundfunk“. Dazu kommen die alte und die neue Anschrift sowie das tatsächliche Einzugsdatum. Ändert sich Ihre Bankverbindung, halten Sie die neuen SEPA-Daten bereit. Zahlt in der neuen Wohnung bereits jemand, hilft dessen Beitragsnummer. Fehlt Ihre eigene Nummer, geht es trotzdem, die Zuordnung dauert dann nur etwas länger.

Welche Gebühren fallen an und wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Die Ummeldung selbst kostet nichts, weder online noch per Post noch am Telefon. Der laufende Rundfunkbeitrag liegt 2026 bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, abgebucht meist quartalsweise als 55,08 Euro. Der Betrag gilt einmal pro Wohnung, egal ob dort ein Single oder eine vierköpfige Familie lebt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa mit dem Merkzeichen „RF“, ist ein ermäßigter Beitrag von 6,12 Euro pro Monat möglich.

Was gilt beim Zusammenziehen, wenn beide vorher gezahlt haben?

Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig. Ziehen zwei Personen mit je eigenem Konto zusammen, behält eine Person das Konto für die gemeinsame Wohnung, die andere meldet ihr altes ab und verweist dabei auf die bestehende Beitragsnummer. Passiert das nicht, laufen zwei Konten zu je 18,36 Euro weiter, also 36,72 Euro pro Monat statt 18,36 Euro. Diese Doppelzahlung fällt oft erst beim nächsten Quartalsbescheid auf und wird nur zurückgebucht, wenn Sie den Zeitpunkt des Zusammenzugs belegen können.

Wie und wo melde ich beim Beitragsservice um?

Am schnellsten online über das Formular „Änderung zum Beitragskonto“ auf rundfunkbeitrag.de. Dort wählen Sie „Umzug melden“, tragen Beitragsnummer, alte und neue Adresse sowie das Einzugsdatum ein und senden ab. Mit griffbereiter Beitragsnummer sind Sie in rund fünf Minuten durch. Alternativ schicken Sie das ausgedruckte Formular per Post an den Beitragsservice in 50656 Köln oder melden telefonisch um. Speichern Sie in jedem Fall die Eingangsbestätigung als Nachweis.

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