Sie möchten umziehen und fragen sich, wie Sie die GEZ ummelden können? Dann sind Sie hier genau richtig, denn in diesem Ratgeber Artikel von Mars Umzüge, Ihrem Umzugsunternehmen Berlin erfahren Sie genau, was Sie machen und worauf Sie achten müssen.

Ein Umzug bringt viel Bürokratie mit sich: Verträge, Adressen, Strom, Internet – und eben auch die GEZ-Ummeldung. Der Rundfunkbeitrag ist an die Wohnung gebunden, nicht an den Namen oder Fernseher. Wenn Sie also umziehen, müssen Sie den Beitrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice anpassen und hier erfahren Sie wann, wie und warum Sie die GEZ ummelden sollten – mit klaren Fristen, Beispielen, offiziellen Links und einer praktischen Checkliste am Ende.

Kurzantwort: Muss ich die GEZ beim Umzug ummelden?

Ja – jeder Umzug muss dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gemeldet werden. Ob Sie in eine neue Wohnung ziehen, mit jemandem zusammenziehen oder ausziehen – immer, wenn sich Ihre Wohnsituation ändert, ist eine Mitteilung erforderlich.
Die offizielle Online-Ummeldung finden Sie hier: GEZ-Ummeldung beim Beitragsservice

Warum ist die Ummeldung so wichtig?

Seit 2013 gilt: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob dort Fernseher, Radio oder Internet genutzt werden. Wer eine Wohnung bewohnt, ist beitragspflichtig.

Wenn Sie also umziehen, mit jemandem zusammenziehen oder eine Wohnung aufgeben, müssen Sie das melden, sonst riskieren Sie:

  • Doppelzahlungen
  • Mahnungen und rückwirkende Bescheide
  • unnötigen Schriftverkehr mit der Behörde

Alle Informationen zum System finden Sie auch auf der offiziellen Seite rundfunkbeitrag.de.

Schritt für Schritt: So melden Sie die GEZ beim Umzug richtig um

 Unterlagen bereitlegen

 Vor der Ummeldung benötigen Sie:

– Ihre Beitragsnummer (steht auf Bescheiden oder Kontoauszügen)
alte und neue Adresse
Einzugsdatum
– ggf. neue Bankverbindung (SEPA)
– Info, ob in der neuen Wohnung bereits gezahlt wird

Online melden – der schnellste Weg

Der offizielle Weg ist die Online-Ummeldung:
 Formular „Änderung zum Beitragskonto

Dort wählen Sie „Umzug melden“, tragen Beitragsnummer, alte und neue Anschrift sowie das Einzugsdatum ein. Nach Absenden erhalten Sie eine Bestätigung.

Schriftlich oder per Post (Alternative)

 Falls Sie lieber postalisch melden möchten, können Sie das Formular auch ausdrucken:
Formulare für Anmeldung, Abmeldung & Änderung
Anschließend senden Sie es an:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Wann muss ich die GEZ ummelden?

Am besten sofort nach dem Umzug oder spätestens innerhalb der ersten Woche.
Zwar gibt es keine starre gesetzliche Frist, doch laut Beitragsservice sollten Änderungen „zeitnah“ erfolgen. Wer zu spät reagiert, riskiert Nachzahlungen oder doppelte Konten.

Sonderfälle und häufige Szenarien

Zusammenzug oder Ehe

Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der bereits ein Beitragskonto besteht, zahlen Sie nicht doppelt. Melden Sie Ihr altes Konto ab und verweisen Sie auf die Beitragsnummer des Partners. Mehr zu den Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht

Erstbezug einer Wohnung

Wer zum ersten Mal allein wohnt (z. B. nach Auszug aus dem Elternhaus), muss sich neu anmelden.
Wohnung anmelden – offizielles Formular

Zweitwohnung

 Für Zweitwohnungen gilt grundsätzlich Beitragspflicht.
Eine Befreiung ist in engen Ausnahmefällen möglich – etwa, wenn Sie nachweislich bereits für die Hauptwohnung zahlen.

Auslandsumzug oder Pflegeheim

Wenn Sie Ihre deutsche Wohnung aufgeben, können Sie sich abmelden.
Abmeldung beim Beitragsservice

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Zwei Personen zahlen in einer Wohnung: prüfen, ob ein Konto reicht.
Beitragsnummer vergessen: ohne Nummer dauert die Bearbeitung länger.
Keine Nachweise: Meldebescheinigung oder Mietvertrag aufbewahren.
Ummeldedienste mit Gebühren nutzen: nicht nötig – die offizielle Ummeldung ist kostenlos!

Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale.

Checkliste: GEZ ummelden beim Umzug

Aufgabe Erledigt?
Beitragsnummer raussuchen
Alte und neue Adresse notieren
Prüfen, ob in neuer Wohnung bereits gezahlt wird
Online-Formular ausfüllen
Bestätigung speichern
Kontoabmeldung bei Doppelzahlung
ggf. Nachweise (Mietvertrag, Meldebescheinigung) bereithalten

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich die GEZ ummelden, wenn ich bei meinem Partner einziehe?

Ja. Falls in der neuen Wohnung schon gezahlt wird, können Sie Ihr altes Konto abmelden. Hier melden.

Kann ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?

Ja. Wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland vollständig aufgeben, können Sie sich abmelden.

Gilt die Pflicht auch ohne Fernseher oder Radio?

Ja. Der Beitrag ist geräteunabhängig – entscheidend ist die Wohnung.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?

Sie riskieren Nachzahlungen und Mahnungen. Melden Sie die Änderung daher immer zeitnah.

Kostet die Ummeldung etwas?

Nein. Die Ummeldung ist komplett kostenfrei, solange Sie sie über die offiziellen Seiten des Beitragsservice erledigen.

Wann müssen Rentner keine GEZ zahlen?

Rentner können sich von der GEZ befreien lassen, wenn sie soziale Leistungen beziehen, die eine Befreiung rechtfertigen. Dazu zählen insbesondere Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Ergänzungsleistungen zur Rente.
Wer lediglich eine kleine Rente bezieht, aber keine dieser Leistungen erhält, muss den Rundfunkbeitrag in der Regel weiterhin zahlen.

Bei welchem Einkommen muss ich keine GEZ zahlen?

 Es gibt keine feste Einkommensgrenze. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, die bereits eine Bedürftigkeit bescheinigen (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung).
Ein niedriges Einkommen allein genügt nicht – maßgeblich ist, ob Sie einen Leistungsbescheid vorlegen können.

Wie komme ich von der GEZ weg?

 „Wegkommen“ im Sinne einer dauerhaften Abmeldung ist nur in bestimmten Fällen möglich:
Abmeldung der Wohnung (z. B. bei Auszug ins Ausland oder Pflegeheim)
Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt
Befreiung bei Sozialleistungsbezug
In allen anderen Fällen bleibt die Beitragspflicht bestehen, solange eine Wohnung auf Ihren Namen besteht.

Ist die GEZ-Gebühr rechtswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Er wird als Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben (rundfunkrechtlich) eingestuft, nicht als Steuer.
Nur die Beitragspflicht für Zweitwohnungen wurde teilweise beanstandet – seither können Betroffene eine Befreiung für die Nebenwohnung beantragen.

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