10. Juni 2025
Wohnugsübergabeprotokoll: Inkl. PDF
7. Februar 2025
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10. Juni 2025
7. Februar 2025
Die Wohnungsübergabe markiert das Ende eines Mietverhältnisses – und entscheidet oft darüber, ob alles reibungslos abgeschlossen wird oder ob es zu nachträglichen Forderungen, Kautionsstreitigkeiten oder sogar rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Wer gut vorbereitet ist, spart am Ende Zeit, Nerven und bares Geld.
Ob Sie als Mieter ausziehen oder als Vermieter die Rückgabe Ihrer Immobilie organisieren – in diesem Ratgeber finden Sie alles Wichtige zur Wohnungsübergabe, vom rechtssicheren Ablauf über Ihre Rechte und Pflichten bis zum Übergabeprotokoll.
Sie sind gesetzlich erst am letzten Tag des Mietverhältnisses zur Übergabe verpflichtet – nicht früher. Schlägt der Vermieter einen früheren Termin vor, können Sie diesem freiwillig zustimmen, müssen es aber nicht.
Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Das bedeutet: grober Schmutz, Müll oder Rückstände müssen entfernt sein – eine Grundreinigung oder Fensterputz ist nicht erforderlich. Entfernen Sie außerdem alle persönlichen Gegenstände und klären Sie im Vorfeld, ob Sie fest verbaute Möbel oder Einbauten zurücklassen dürfen.
Normale Abnutzung wie Kratzer im Boden oder abgegriffene Türgriffe müssen nicht behoben werden. Anders sieht es bei fahrlässig verursachten Schäden aus – etwa gesprungene Fliesen, beschädigte Armaturen oder Bohrlöcher. Auch bauliche Veränderungen, etwa eine eigene Einbauküche, müssen grundsätzlich zurückgebaut werden – es sei denn, eine Übernahme wurde vereinbart.
Nicht jede Renovierungsklausel im Mietvertrag ist gültig. Laut aktueller Rechtsprechung sind viele ältere Standardklauseln unwirksam. Als Faustregel gilt:
Tipp: Lassen Sie im Zweifel Ihren Mietvertrag prüfen.
Notieren Sie die aktuellen Zählerstände für Strom, Gas und Wasser und nehmen Sie möglichst Fotos von allen Räumen auf. So sind Sie im Fall von späteren Streitigkeiten auf der sicheren Seite. Auch empfehlenswert: Bringen Sie einen Zeugen mit.
Im folgenden finden Sie ein Musterprotokoll für Wohnungen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Ratgeber sowie das bereitgestellte Musterprotokoll und die Checkliste keine rechtliche Beratung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit der Inhalte. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Rechtsberatung.
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Übergabetermin mit dem Mieter. Dieser muss nicht vor Ende des Mietvertrags stattfinden. Achten Sie darauf, dass die Wohnung vollständig geräumt ist, um Mängel erkennen und dokumentieren zu können.
Gehen Sie Raum für Raum durch und halten Sie alle Auffälligkeiten im Übergabeprotokoll fest. Es ist wichtig, keine Verpflichtungen, sondern lediglich tatsächliche Zustände zu notieren. Ein unsauber geführtes Protokoll kann später dazu führen, dass Sie nicht mehr auf Mängel reagieren dürfen.
Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen: Wohnungs-, Haus-, Keller-, Briefkasten- und ggf. Garagenschlüssel. Notieren Sie die Anzahl im Protokoll. Fehlt ein Schlüssel, klären Sie gemeinsam, ob ein Austausch der Schließanlage notwendig ist.
Nach der Wohnungsübergabe sind keine neuen Forderungen mehr möglich – es sei denn, Sie können nachweisen, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Eine genaue Prüfung am Tag der Übergabe ist deshalb entscheidend.
Ein Übergabeprotokoll schützt Mieter wie Vermieter. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung, eventuelle Mängel, ausstehende Reparaturen und die Rückgabe der Schlüssel. Beide Parteien sollten das Protokoll am Ende unterschreiben und eine Kopie erhalten.
Wichtig: Verzichten Sie darauf, Verpflichtungen wie „Streichen der Wohnung bis nächste Woche“ hineinzuschreiben. Solche Formulierungen können als verbindliche Vereinbarungen gewertet werden.
Diese Dinge sollten Mieter bereithalten:
Diese Dinge sollten Vermieter vorbereiten:
Ist die Wohnung übergeben und das Protokoll unterschrieben, endet das Mietverhältnis endgültig. Nur bei arglistiger Täuschung oder nachträglich entdeckten, verschleierten Mängeln können noch Forderungen gestellt werden. In der Regel jedoch gilt: Was nicht im Protokoll steht, ist erledigt.
Die Kaution darf der Vermieter noch bis zu sechs Monate zurückbehalten, etwa zur Deckung von Betriebskosten oder Reparaturen – wenn sie im Protokoll vermerkt wurden.
Der Vermieter prüft den Zustand der Wohnung, dokumentiert eventuelle Mängel und erhält alle Schlüssel zurück. Beide Seiten unterschreiben ein Übergabeprotokoll.
Ein Wohnungsabschlag ist eine finanzielle Einigung, z. B. wenn ein Mieter Möbel oder Einbauten an den Nachmieter übergibt. Die Summe wird direkt vereinbart, aber sollte schriftlich festgehalten werden.
Im Protokoll werden Zählerstände, Schlüsselanzahl und sichtbare Mängel dokumentiert. Verpflichtungen oder mündliche Absprachen gehören nicht hinein.
Die Übergabe selbst ist kostenfrei. Kosten entstehen nur bei Nachforderungen, z. B. wenn Mängel behoben werden müssen oder Schlüssel fehlen.
Mieter und Vermieter besichtigen gemeinsam die Wohnung, notieren Zählerstände und Mängel im Protokoll und übergeben die Schlüssel.
Er kann bis zu sechs Monate nach der Übergabe einen Teil der Kaution zurückhalten – etwa zur Abrechnung der Nebenkosten.
Offensichtliche Schäden wie Bohrlöcher, beschädigte Armaturen oder starke Verschmutzungen. Normale Abnutzung zählt nicht dazu.
Alle im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel werden vom Mieter an den Vermieter übergeben und im Protokoll vermerkt.
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