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Wohnugsübergabeprotokoll: Inkl. PDF
Ein Kunde aus Prenzlauer Berg rief uns Wochen nach seinem Umzug an: Die Vermieterin wollte 480 Euro von der Kaution einbehalten, wegen eines Kratzers im Parkett, den er nach eigener Aussage nie verursacht hatte. Beweisen ließ sich nichts, weil beim Auszug niemand den Zustand schriftlich festgehalten hatte. Genau solche Fälle entscheidet ein Wohnungsübergabeprotokoll. Das Dokument klingt nach Bürokratie, ist am Ende aber oft das einzige, worauf sich beide Seiten berufen können, wenn es um Geld geht. Wie Sie es lückenlos ausfüllen, welche Angaben hineingehören und wie Sie Mängel so beschreiben, dass sie vor Gericht standhalten, lesen Sie hier. Am Ende steht eine kostenlose Vorlage zum Download.
Wie die Übergabe am Auszugstag konkret abläuft, wer wann erscheinen muss und wie Sie sich als Mieter oder Vermieter verhalten, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: So läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab. Dieser Ratgeber hier dreht sich um das Dokument selbst.
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll, oft auch schlicht Übergabeprotokoll genannt, hält den Zustand einer Mietwohnung zu einem bestimmten Stichtag fest: beim Einzug oder beim Auszug. Es beschreibt Raum für Raum, in welchem Zustand Böden, Wände, Fenster und Einbauten sind, notiert die Zählerstände und zählt die übergebenen Schlüssel auf. Unterschrieben wird es von Mieter und Vermieter gemeinsam.
Der eigentliche Zweck steckt nicht im Ausfüllen, sondern im Ernstfall danach. Kommt es später zum Streit über einen Schaden oder eine Nachforderung, ist das Protokoll ein Beweismittel. Es dokumentiert, was am Übergabetag tatsächlich vorlag, und zwar von beiden Parteien anerkannt. Fehlt dieser Nachweis, steht Aussage gegen Aussage, und derjenige, der etwas behauptet, muss es beweisen. Wer ein sauber geführtes, beidseitig unterschriebenes Protokoll in der Hand hat, ist in dieser Lage klar im Vorteil.
Wichtig zu verstehen: Das Protokoll schafft kein Recht, es sichert einen Zustand. Es entscheidet nicht darüber, wer für einen Schaden zahlen muss, sondern hält fest, dass der Schaden zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden war oder eben nicht. Diese Beweisfunktion ist der Grund, warum sich die halbe Stunde beim Ausfüllen fast immer lohnt.
Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Ein Protokoll ist nur so gut wie seine Vollständigkeit. Ein Blatt mit dem Vermerk „Wohnung in Ordnung“ ist praktisch wertlos, weil es keinen prüfbaren Zustand beschreibt. Ein belastbares Dokument enthält deshalb immer einen festen Kern an Angaben. Die folgende Übersicht zeigt, welche Abschnitte hineingehören und was jeweils dahintersteckt.
| Abschnitt | Was gehört hinein |
| Grunddaten | Adresse der Wohnung inklusive Etage und Lage, vollständige Namen von Mieter und Vermieter, Bezug zum Mietvertrag |
| Datum und Uhrzeit | Genauer Zeitpunkt der Übergabe, Angabe ob Einzug oder Auszug |
| Anwesende Personen | Wer bei der Übergabe dabei war, inklusive etwaiger Zeugen oder Vertreter |
| Zählerstände | Strom, Gas, Wasser, Wärmemenge, jeweils mit Zählernummer und Stand |
| Zustand der Räume | Jeder Raum einzeln: Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen, Steckdosen, Heizung, Sanitär |
| Mängel und Schäden | Präzise Beschreibung jedes Mangels, Ort, Größe, Art, mit Verweis auf Foto |
| Schlüssel | Art und Anzahl aller übergebenen Schlüssel (Wohnung, Haustür, Keller, Briefkasten, Garage) |
| Unterschriften | Von Mieter und Vermieter, mit Ort und Datum; jede Partei erhält eine Kopie |
Entscheidend ist, jeden Raum einzeln durchzugehen und nicht pauschal zu urteilen. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Balkon, Keller: In jedem Raum werfen Sie einen Blick auf drei Ebenen. Erstens die Flächen, also Böden, Wände und Decken. Zweitens die Öffnungen, also Fenster und Türen samt Griffen, Dichtungen und Rollläden. Drittens die Technik und Funktion, also Steckdosen, Lichtschalter, Heizkörper und im Bad die Armaturen, Fliesen und Silikonfugen.
Prüfen Sie dabei nicht nur, ob etwas beschädigt ist, sondern auch, ob es funktioniert. Ein Fenster, das sich nicht mehr kippen lässt, ein Rollladen, der klemmt, oder eine Steckdose ohne Strom sind Punkte, die im Protokoll auftauchen sollten, auch wenn nichts sichtbar kaputt ist. In Berliner Altbauwohnungen sind es erfahrungsgemäß gerade die alten Kastendoppelfenster und die schweren Zimmertüren, an denen sich die Geister scheiden, deshalb lohnt hier der genaue Blick.
Dem Punkt Schlüssel wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt, dabei kann er teuer werden. Zählen Sie jede Art einzeln auf und geben Sie die genaue Zahl an: Wohnungsschlüssel, Haustürschlüssel, Kellerschlüssel, Briefkastenschlüssel und, falls vorhanden, Garagen- oder Transponderschlüssel. Fehlt am Ende ein einziger Schlüssel einer modernen Schließanlage, kann der Austausch der gesamten Anlage im Haus schnell mehrere Hundert bis über tausend Euro kosten, und diese Kosten trägt im Zweifel der Mieter. Wer die übergebene Anzahl sauber protokolliert, schützt sich vor der pauschalen Behauptung, es fehle etwas.

Zählerstände richtig erfassen
Die Zählerstände sind der Teil des Protokolls, an dem sich später handfeste Abrechnungen entscheiden. Wer hier schlampt, zahlt am Ende womöglich für Strom oder Wasser, den ein anderer verbraucht hat. Der häufigste Fehler ist, nur den Stand zu notieren und die Zählernummer zu vergessen. Ohne Nummer lässt sich der Stand keinem konkreten Gerät zuordnen, und gerade in Mehrparteienhäusern mit mehreren Zählern im Keller ist das ein echtes Problem.
Notieren Sie deshalb für jeden Zähler immer beides: die auf dem Gerät aufgedruckte Zählernummer und den abgelesenen Stand. Diese vier Punkte sollten Sie abhaken:
- Strom: Zählernummer und Stand in Kilowattstunden. Bei Doppeltarifzählern Hoch- und Niedertarif getrennt (HT und NT).
- Gas: Zählernummer und Stand in Kubikmetern, falls die Wohnung mit Gas heizt oder kocht.
- Wasser: Kalt- und Warmwasser getrennt, jeweils mit Nummer und Stand in Kubikmetern. Oft sitzen die Zähler im Bad und in der Küche.
- Wärmemenge: Bei Fernwärme oder Zentralheizung mit Wärmemengenzähler beziehungsweise die Werte der Heizkostenverteiler an den Heizkörpern.
Fotografieren Sie jeden Zähler zusätzlich so, dass Nummer und Anzeige gemeinsam erkennbar sind. Ein Foto räumt später jeden Zweifel aus, ob eine Ziffer richtig abgelesen wurde. Lesen Sie die Nachkommastellen mit ab, denn bei Wasser und Gas macht das über eine ganze Abrechnungsperiode einen spürbaren Unterschied. Wenn ein Zähler schwer zugänglich ist oder die Anzeige nicht eindeutig, halten Sie diesen Umstand kurz im Protokoll fest, statt zu raten.
Mängel und Schäden richtig dokumentieren
Hier trennt sich das brauchbare Protokoll vom wertlosen. Ein Eintrag wie „Boden beschädigt“ hilft im Streitfall niemandem, weil er weder Ort noch Umfang noch Art des Schadens benennt. Je präziser die Beschreibung, desto weniger Spielraum bleibt später für Interpretationen. Gute Einträge beantworten drei Fragen auf einmal: Wo genau ist der Schaden, wie groß ist er, und worum handelt es sich?
Die folgende Gegenüberstellung zeigt den Unterschied zwischen einer wertlosen und einer belastbaren Formulierung. Nutzen Sie die rechte Spalte als Vorlage für Ihre eigenen Einträge.
| Zu vage | Präzise und belastbar |
| Boden beschädigt | Kratzer ca. 3 cm, Parkett Wohnzimmer, Fensterseite unter Heizung |
| Wand hat Flecken | Wasserfleck ca. 20 x 15 cm, Schlafzimmer, Außenwand rechts neben Fenster |
| Fenster kaputt | Küchenfenster lässt sich nicht kippen, Griff dreht durch |
| Fliesen beschädigt | Zwei Fliesen mit Abplatzung, Bad, Wand über Waschbecken, ca. 2 cm |
| Silikon alt | Silikonfuge Dusche gerissen und verschimmelt auf ganzer Länge |
| Tür beschädigt | Wohnzimmertür, Delle unten links, ca. 5 cm, Lack abgeplatzt |
Zu jedem Eintrag gehört ein Foto oder kurzes Video. Machen Sie erst eine Übersichtsaufnahme, die zeigt, in welchem Raum und an welcher Stelle der Schaden sitzt, und dann eine Nahaufnahme. So ist später klar zuzuordnen, wozu das Bild gehört. Legen Sie im Protokoll eine kleine Nummerierung an, etwa „siehe Foto 3“, damit Text und Bild zusammenpassen. Wer mit dem Smartphone dokumentiert, hat automatisch Datum und Uhrzeit in den Metadaten, was den Beweiswert zusätzlich stützt.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, warum sich der Aufwand lohnt: Bei einem Auszug in Friedrichshain hatte die Mieterin jede Kleinigkeit fotografiert, auch einen bereits vorhandenen Wasserrand an der Küchendecke, den der Vormieter hinterlassen hatte. Als der Vermieter Monate später eben diesen Fleck als neuen Schaden abrechnen wollte, genügte ein Blick ins Protokoll mit dem passenden Foto, und die Sache war erledigt. Ohne diesen Eintrag hätte sie kaum belegen können, dass der Fleck nicht von ihr stammte.
Ebenso wichtig wie die genaue Beschreibung ist die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und echtem Schaden. Wer eine Wohnung jahrelang bewohnt, hinterlässt Spuren, und für einen Teil davon zahlt der Vermieter über die Miete bereits mit. Zur vertragsgemäßen Abnutzung zählen in der Regel kleine Kratzer im Parkett, abgegriffene Lichtschalter und Türgriffe, verblasste Tapeten oder eine übliche Zahl an Dübellöchern. Ein Schaden im rechtlichen Sinn liegt dagegen vor, wenn etwas über das normale Wohnen hinaus mutwillig oder fahrlässig beschädigt wurde, etwa eine gesprungene Fliese, eine Brandstelle im Boden, ein herausgerissenes Waschbecken oder tiefe Kerben in der Arbeitsplatte. Diese Unterscheidung ist im Zweifel juristisch, und die Grenze verläuft je nach Wohndauer und Einzelfall unterschiedlich. Das Protokoll hält den Zustand fest, die Bewertung, wer wofür haftet, kann dann in Ruhe erfolgen.

Vorlage als PDF und Word herunterladen
Sie müssen ein Übergabeprotokoll nicht selbst aufsetzen. Eine gute Vorlage führt Sie durch alle Punkte und stellt sicher, dass Sie unter Zeitdruck am Übergabetag nichts vergessen. Unsere Vorlage deckt alle Abschnitte ab, die weiter oben in der Tabelle stehen, von den Grunddaten über die Zählerstände bis zu einem Feld für jeden Raum.
Hier können Sie das Muster kostenlos herunterladen:
📎 PDF Muster: Wohnungsübergabeprotokoll kostenlos herunterladen
Ob Sie die Version zum Ausdrucken oder eine digitale Datei bevorzugen, hängt vom Übergabetag ab. Das PDF drucken Sie doppelt aus, füllen es vor Ort per Hand aus und beide Parteien unterschreiben direkt. Eine Word-Datei hat den Vorteil, dass Sie schon vorab die Grunddaten, die Adresse und die Raumaufteilung eintragen können und am Tag selbst nur noch Zustände und Mängel ergänzen. Auf einem Tablet lässt sich das Formular sogar während des Rundgangs direkt befüllen. Wichtig ist nur, dass am Ende beide Seiten dasselbe unterschriebene Dokument in Händen halten.
Feld für Feld ausfüllen: so gehen Sie vor
Beginnen Sie oben mit den Grunddaten. Tragen Sie die vollständige Adresse mit Etage und Lage der Wohnung ein, dann die Namen von Mieter und Vermieter, das Datum und die Uhrzeit sowie ob es sich um eine Einzugs- oder Auszugsübergabe handelt. Notieren Sie, wer anwesend ist, und ergänzen Sie einen etwaigen Zeugen.
Danach folgen die Zählerstände. Gehen Sie die Zähler nacheinander durch und tragen Sie zu jedem Nummer und Stand ein, wie im Abschnitt oben beschrieben. Anschließend arbeiten Sie sich Raum für Raum vor. Für jeden Raum halten Sie den Zustand von Böden, Wänden, Decken, Fenstern, Türen und der Technik fest und notieren jeden Mangel in der präzisen Form aus der Beispieltabelle. Zählen Sie zum Schluss alle Schlüssel auf und geben Sie die genaue Anzahl je Art an.
Ganz am Ende steht die Schlüsselzeile mit den Unterschriften. Erst wenn beide Parteien alles gelesen und für zutreffend befunden haben, wird unterschrieben, mit Ort und Datum. Jede Seite bekommt ein Exemplar. Ein häufiger Fehler an dieser Stelle: Verpflichtungen wie „Mieter streicht bis nächste Woche nach“ gehören nicht ins Protokoll, weil sie als verbindliche Zusage gewertet werden können. Ein Protokoll hält Zustände fest, keine Versprechen.
Rechtliche Bedeutung und Beweiskraft
Vorweg ein Hinweis: Dieser Ratgeber gibt praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder eine fachkundige Anwaltskanzlei.
Ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet, eines zu erstellen. Trotzdem ist es in der Praxis das wichtigste Dokument der ganzen Übergabe, und der Grund liegt in der Beweislast. Wer eine Forderung erhebt, muss sie beweisen. Behauptet der Vermieter einen Schaden, muss er belegen, dass dieser vom Mieter stammt und beim Auszug vorhanden war. Behauptet der Mieter, ein Mangel habe schon beim Einzug bestanden, muss er das seinerseits nachweisen. Genau diesen Nachweis liefert das Protokoll, wenn es beidseitig unterschrieben ist.
Die volle Beweiskraft entfaltet das Dokument nämlich erst mit beiden Unterschriften. Ein Zettel, den nur eine Seite ausgefüllt und unterschrieben hat, ist deutlich weniger wert, weil er die Zustimmung der anderen Partei nicht belegt. Deshalb ist die gemeinsame Unterschrift keine Formalie, sondern der Kern der ganzen Sache.
Was aber, wenn eine Seite nicht unterschreiben will? Der Mieter darf die Unterschrift verweigern, etwa wenn er einen dokumentierten Mangel nicht anerkennt oder mit einer Formulierung nicht einverstanden ist. Erzwingen lässt sich eine Unterschrift nicht. In diesem Fall sollte die andere Partei das Protokoll dennoch ausfüllen und den Zustand von einem Zeugen bestätigen lassen, der ebenfalls unterschreibt. Ein neutraler Zeuge, der beim Rundgang dabei war, wiegt vor Gericht mehr als gar keine Bestätigung. Halten Sie im Protokoll außerdem kurz fest, dass und warum die Unterschrift verweigert wurde.
Ist das Protokoll unterschrieben, hat es eine weitere wichtige Folge: Der Vermieter kann später in der Regel keine Mängel mehr geltend machen, die im Protokoll nicht vermerkt sind. Was am Übergabetag nicht auffiel und nicht aufgeschrieben wurde, gilt als bei der Übergabe nicht vorhanden. Die einzige Ausnahme sind Mängel, die der Mieter arglistig verschwiegen oder bewusst verdeckt hat. Für den Mieter ist das ein starker Schutz, für den Vermieter der Grund, am Übergabetag wirklich genau hinzusehen.
Einzug oder Auszug: was jeweils zu prüfen ist
Ein Übergabeprotokoll lohnt sich in beiden Richtungen, aber der Blickwinkel unterscheidet sich. Beim Einzug dokumentieren Sie den Zustand, den Sie vorfinden. Jeder vorhandene Kratzer, jede fleckige Wand, jede klemmende Tür, die Sie hier festhalten, kann Ihnen beim späteren Auszug nicht mehr angelastet werden. Das Einzugsprotokoll ist gewissermaßen Ihre Ausgangslage. Wer beim Einzug schludert oder ganz auf ein Protokoll verzichtet, übernimmt beim Auszug die undankbare Aufgabe zu beweisen, dass ein Schaden schon vorher da war.
Beim Auszug geht es um den umgekehrten Fall: Sie dokumentieren, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben. Idealerweise legen Sie beide Protokolle nebeneinander und vergleichen. Was beim Einzug schon vermerkt war, ist kein Thema. Neu hinzugekommene Schäden dagegen müssen geklärt werden. Genau an diesem Vergleich hängt am Ende die Kaution.
Denn die Kaution ist der praktische Hebel hinter der ganzen Übergabe. Der Vermieter darf einen Teil davon einbehalten, um berechtigte Ansprüche wegen Schäden oder ausstehender Betriebskosten zu decken. Ein sauberes Auszugsprotokoll ohne neue Mängel ist Ihr bestes Argument, die Kaution vollständig und zügig zurückzubekommen. Umgekehrt schafft ein lückenhaftes oder gar fehlendes Protokoll dem Vermieter Spielraum, Beträge einzubehalten, die Sie dann mühsam anfechten müssen. Für die Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution übrigens noch einige Monate zurückhalten, das ist getrennt von der Frage etwaiger Schäden zu betrachten.

Digitale Übergabe: Fotos direkt ins Protokoll
Immer mehr Übergaben laufen papierlos. Statt ein PDF auszudrucken, füllen beide Seiten das Formular auf einem Tablet oder Laptop aus und heften die Fotos gleich an die passenden Stellen. Das hat einen praktischen Vorteil: Text und Bild bleiben von Anfang an zusammen, und es geht nichts verloren zwischen Kamerarolle und Aktenordner. Unterschreiben lässt sich digital direkt auf dem Display oder klassisch auf einem ausgedruckten Exemplar.
Wenn Sie digital arbeiten, achten Sie auf zwei Dinge. Erstens sollte am Ende ein festes, nicht mehr veränderbares Dokument stehen, idealerweise ein PDF, das beide Seiten erhalten. Eine offene Word-Datei, die später noch jemand bearbeiten könnte, taugt als Beweis nur bedingt. Zweitens gehört auch das digitale Protokoll doppelt ausgehändigt: Verschicken Sie es direkt nach der Übergabe an beide Parteien, damit niemand behaupten kann, seine Version weiche ab. Ein kurzes „bitte zur Bestätigung antworten“ per Mail schafft zusätzliche Klarheit.
Das Protokoll am Umzugstag richtig einplanen
Aus unserer Arbeit als Umzugsunternehmen sehen wir immer wieder denselben Engpass: Die Übergabe wird als Nebensache behandelt und rutscht ans Ende eines ohnehin vollen Tages. Wenn der letzte Karton verladen ist, es draußen dämmert und alle erschöpft sind, will kaum noch jemand jeden Raum sorgfältig prüfen und Zählerstände notieren. Genau dann passieren die Flüchtigkeitsfehler, die später Geld kosten.
Deshalb unser Rat: Planen Sie die Übergabe als eigenen Termin ein, nicht als Anhängsel. Rechnen Sie für eine durchschnittliche Berliner Wohnung mit 30 bis 45 Minuten, für größere oder verwinkelte Altbauwohnungen eher mehr. Legen Sie den Termin auf einen Zeitpunkt, an dem die Wohnung leer und noch hell ist, denn bei Tageslicht sehen Sie Kratzer und Flecken, die abends im Kunstlicht verschwinden. Wenn wir Ihren Umzug übernehmen, stimmen wir den Ablauf gern so ab, dass die Wohnung rechtzeitig geräumt ist und Ihnen für die Übergabe genug Luft bleibt. Was am Übergabetag konkret zu tun ist, lesen Sie im Detail in unserem Beitrag zur Wohnungsübergabe beim Auszug.
Und wenn Sie den Umzug selbst gar nicht erst zum Kraftakt werden lassen wollen: Wir übernehmen in Berlin und Umland das Packen, den Transport und auf Wunsch die Halteverbotszone vor der Tür, damit Sie den Kopf für die Übergabe frei haben. Fragen Sie ein unverbindliches Angebot an, wir melden uns zeitnah zurück.

Häufige Fragen zum Wohnungsübergabeprotokoll
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Weder Mieter noch Vermieter müssen eines erstellen. Fehlt es aber, wird es im Streitfall schwer, den Zustand der Wohnung zu beweisen. Vor Gericht ist meist die Partei im Vorteil, die ein unterschriebenes Protokoll vorlegen kann. Praktisch betrachtet sollten Sie deshalb nie auf eines verzichten.
Ist ein Übergabeprotokoll rechtskräftig?
Es entfaltet seine volle Beweiskraft, wenn es von beiden Parteien unterschrieben ist. Dann gilt es als anerkannte Dokumentation des Zustands zum Übergabezeitpunkt. Ein nur von einer Seite ausgefülltes und unterschriebenes Papier ist deutlich schwächer. Achten Sie darauf, alle Felder korrekt auszufüllen, damit das Dokument nicht angreifbar wird.
Muss der Mieter das Übergabeprotokoll unterschreiben?
Nein, der Mieter kann die Unterschrift verweigern, etwa wenn er einen dokumentierten Zustand nicht anerkennt. Zwingen lässt er sich nicht. In diesem Fall füllt der Vermieter das Protokoll aus und lässt es von einem Zeugen bestätigen, der ebenfalls unterschreibt. Der Grund für die verweigerte Unterschrift sollte kurz vermerkt werden.
Was tun, wenn der Vermieter kein Protokoll erstellen will?
Als Mieter können Sie den Vermieter zu nichts zwingen, aber Sie können sich selbst absichern. Fertigen Sie ein eigenes Protokoll an, halten Sie den Zustand mit Fotos fest und bringen Sie einen Zeugen mit, der Ihre Aufnahmen und Notizen bestätigt. Schicken Sie dem Vermieter Ihre Dokumentation anschließend schriftlich zu. Das ersetzt kein gemeinsames Protokoll, ist aber deutlich besser als gar kein Nachweis.
Welche Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren?
Zur vertragsgemäßen Abnutzung, die über die Miete abgegolten ist, zählen in der Regel kleine Kratzer im Parkett, abgegriffene Lichtschalter und Türgriffe, verblasste Tapeten, lose gewordene alte Silikonfugen und eine übliche Anzahl an Dübellöchern. Wo die Grenze zum ersatzpflichtigen Schaden verläuft, hängt von Wohndauer und Einzelfall ab und ist im Zweifel eine juristische Frage.
Wie lange sollte man ein Übergabeprotokoll aufbewahren?
Bewahren Sie das Protokoll mindestens drei Jahre auf, denn so lange können in der Regel noch Ansprüche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis geltend gemacht werden. Praktisch empfiehlt es sich, sowohl das Einzugs- als auch das Auszugsprotokoll zusammen mit dem Mietvertrag und der Kautionsabrechnung abzulegen, digital und auf Papier.
Was ist mit Mängeln, die erst nach der Übergabe auffallen?
Grundsätzlich gilt: Was im unterschriebenen Protokoll nicht steht, kann später kaum noch geltend gemacht werden. Der Vermieter kann nach der Übergabe in der Regel keine neuen Mängel mehr nachfordern. Eine Ausnahme sind Schäden, die der Mieter arglistig verschwiegen oder bewusst verdeckt hat, etwa ein hinter einem Schrank versteckter Wasserschaden. Umso wichtiger ist es, am Übergabetag genau hinzusehen und leer geräumte Räume zu prüfen.
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