Ein Umzug bedeutet natürlich nicht nur Kisten packen und einen Transport von A nach B zu planen. Zusätzlich fallen auch viele organisatorische Aufgaben an. In der Umzugsaufregung können bürokratische Verpflichtungen jedoch schnell vergessen werden.

Dieser Ratgeber dient Ihnen als kleine Erinnerungsstütze und wichtige Checkliste. Sie finden alle relevanten Behördengänge, die vor – oder nach – dem Umzug erledigt werden müssen. So vergessen Sie nichts und sind bestens auf Ihren Umzug vorbereitet.

Welche Behördengänge anstehen, richtet sich übrigens danach, wo Ihr Weg Sie hinführt. Ein Umzug in der eigenen Stadt oder eine andere deutsche Stadt ist mit nahezu identischen Behördengängen verbunden. Ein Umzug ins Ausland ist mit wesentlich mehr Bürokratie und frühzeitiger Planung verbunden.

Unser Tipp – Zeit sparen leicht gemacht!

Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, kam durch den Nachsendeauftrag der Deutschen Post einige Zeit und Nerven sparen. Damit kein Brief an Ihre alte Anschrift geht, sendet die Post die Schriftstücke nach. Die Beantragung ist lediglich mit einem kleinen Kostenaufwand verbunden und online schnell erledigt. Gekennzeichnet sind nachgesendete Brief durch einen gelben Aufkleber. Erhalten Sie einen solche Brief unter Ihrer neuen Anschrift, können Sie den Absender nun über Ihren Umzug in Kenntnis setzen.

Umzug innerhalb Ihrer Stadt

Ein Umzug innerhalb der eigenen Stadt hat viele Vorteile. Sie kennen Ihre Stadt bereits und müssen sich an weniger bürokratische Auflagen halten. Alle, die in eine neue Mietwohnung ziehen, müssen schnell sein. Denn innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Neben Ihrem Personalausweis benötigen Sie auch eine vom Vermieter unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis.

Achtung: Wer die zweiwöchige Anmeldefrist verpasst, der riskiert ein unangenehmes Bußgeld.

Bei einem Umzug innerhalb Ihrer Stadt ist die Kfz-Zulassungsstelle dafür verantwortlich, Ihre Fahrzeugpapiere bezüglich der neuen Anschrift zu ändern. Als Nachweis benötigen Sie eine Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein- und Brief.

Verträge und Mitgliedschaften können bei einem Umzug innerhalb der eigenen Stadt praktischerweise einfach weiterlaufen. Auch die Schule, der Arbeitsplatz oder in Platz im Kindergarten oder der Kindertagesstätte muss nicht gewechselt werden. Für Sie gibt es an dieser Stelle demnach nichts zu erledigen.

Ihre Bank sollten Sie ebenso wie Versicherungen rechtzeitig über Ihren Umzug informieren.

Umzug in eine andere deutsche Stadt

Denken Sie rechtzeitig daran, nicht mehr nutzbare Verträge und Mitgliedschaften zu kündigen. Manche Fitnessstudios zum Beispiel ermöglichen es, den Vertrag einfach mitzunehmen. Hierbei handelt es sich meistens um die gängigen Fitness-Ketten.

Je nachdem, wohin Sie ziehen, muss auch rechtzeitig über einen Bankwechsel nachgedacht werden. Vereinbaren Sie dementsprechend rechtzeitig einen Termin für die Eröffnung eines neuen Bankkontos. Damit Sie sich regelmäßig mit Bargeld versorgen können, sollte eine Filiale Ihrer Hausbank vor Ort ansässig sein. Somit vermeiden Sie hohe Gebühren beim Bargeld abheben an fremden Automaten.

Autofahrer, die in eine andere Stadt ziehen möchten, benötigen neben der Anmeldebestätigung, Personalausweis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief auch eine gültige Versicherungsbestätigungskarte des Pflichtversicherten. Diesen müssen Sie bei dem Termin der Zulassungsstelle vorlegen.

Das Finanzämter oder Kirchengemeinden müssen über Ihren Umzug im Übrigen nicht informiert werden. Das Finanzamt erfährt Ihre neue Anschrift bei Bedarf automatisch mit Übermittlung Ihrer Steuererklärung.

Umzug ins Ausland

Wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen, gilt es besonders viel zu beachten. Ein Umzug, der Sie auf einen anderen Kontinent führt, ist mit sehr viel mehr Planung und Aufwand verbunden. Stellen Sie also sicher, dass Sie je nach Land rechtzeitig ein Visum beantragen und nicht versehentlich illegal einreisen.

Es kann einige Monate dauern, bis Ihnen Ihr Visum ausgestellt oder ein Reisepass erneuert wird. Kümmern Sie sich daher schnellstmöglich um die Beantragung. So können Sie dem eigentlichen Umzugstag stressfrei entgegenblicken.

Ihre neue Anschrift sollten Sie nach Möglichkeit so schnell es geht allen wichtigen Behörden und Instituten mitteilen. Vermieter und Nachmieter Ihrer alten Wohnung sollten sicherheitshalber Ihre Telefonnummer bekommen. Sollte wider Erwarten noch Post eintreffen, können Sie so kontaktiert werden.

Nicht mehr benötigte Mitgliedschaften und Verträge müssen im Idealfall mit reichlich Vorlaufzeit gekündigt werden. Ein Handyvertrag kann heutzutage meistens problemlos vorübergehend mit ins Ausland genommen werden. Wir haben einen Vertrag vergessen zu kündigen? Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und reichen Sie zusätzlich einen Nachweis über den Umzug ins Ausland nach. So stehen die Chancen gut, dass Sie früher aus Ihrem Vertrag entlassen werden.

Dort sollten Sie sich dann jedoch bald um eine ausländische Rufnummer bemühen. Umzüge auf einen anderen Kontinent können Ihre Telefonrechnung in die Höhe schnellen lassen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über vor Ort geltende Roamingkosten. Heutzutage lässt sich glücklicherweise vieles online erledigen. Die Eröffnung eines Bankkontos, Terminvereinbarung für Behördengänge und der Abschluss eines Handyvertrages gelingen im europäischen Ausland meistens schnell und unkompliziert.

Unser Tipp für Auswanderer: besser früher als später mit der Planung beginnen. Die Planung rund um Ihren Umzug ins Ausland sollte schon bei der rechtzeitigen Beauftragung einer Umzugsfirma beginnen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot und beraten Sie zur Realisierung Ihres Auslandsumzuges. Schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie an. Sie erreichen uns auch direkt online über unser Kontaktformular.